In der vergangenen Woche habe ich mir mit Teilen des Vorstandes der FWG ein Bild über die baulichen u. infrastrukturellen Bedingungen sowie der Sportanlagen an unseren Schulen gemacht. Die Besichtigung der Innenräume war aufgrund der vorherrschenden Pandemie nicht möglich. Eine Einweisung und Exkursion von Schul-, Schulträger- und Sportausschuss gemeinsam mit dem Haupt-, Bau- und Finanzausschuss, dessen Mitglied ich bin, fand zuletzt vor mehr als 8 Jahren unter der Leitung unseres Bürgermeisters a. D. Werner Daum statt.
Zeit also, sich zu informieren.
Gerade an der Grundschule „Hoher Westerwald“ in Nister-Möhrendorf sehe ich den Bedarf eines Umbaus zur Ganztagsschule. Dies werde ich dem VG-Rat vorschlagen und so schnell wie möglich umsetzen. Wie in meinen Zielen formuliert, will ich die Betreuungszeiten deutlich ausweiten, wie am Bsp. der Grundschule Nister-Möhrendorf über die aktuell geltende Zeit bis 14.30 Uhr hinaus. Der Zeitrahmen bis 14.30 Uhr ist aus meiner Sicht für berufstätige Eltern nicht ausreichend. Außerdem will ich die Wahlmöglichkeit für die Betreuung flexibilisieren, ohne dass die Eltern sich zu Beginn eines Schuljahres verbindlich für ein ganzes Jahr im Voraus festlegen müssen.
Zurzeit kann an dieser Grundschule kein warmes Mittagessen angeboten werden. Hier gilt es, im Zuge der Umwandlung zur Ganztagsschule einen Küchenbereich zu bauen, um so ein echtes Ganztagsangebot anbieten zu können. Damit können auch Synergien für den Betrieb der direkt angrenzenden Kindertagesstätte des Zweckverbandes Hoher Westerwald genutzt werden. Ohne die bereits vom Zweckverband geplante Erweiterung (u.a. Küchenbereich) ist die nach dem seit Juli 2021 geltenden neuen Kita-Gesetz ergangene Verpflichtung der Bereitstellung eines Mittagessens für alle Kinder, die das wollen, aus meiner Sicht nur schwerlich zu gewährleisten.
Deshalb im Rahmen meiner bekannten Ziele: Ausbau und Flexibilisierung der Betreuungszeiten, Ausbau der GS Hoher Westerwald zur zweiten Ganztags-Grundschule, Bau der dafür erforderlichen Funktionsräume und Möglichkeit der Mitnutzung durch die Kindertagesstätte.
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